- Vertragsgegenstand
1.1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Daniel und Alexander Kwint GbR (nachfolgend „Vermieter“) und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“) - Vertragsabschluss
2.1. Mietverträge kommen durch schriftliche Angebote und Auftragsbestätigungen zustande.
2.2. Die Preise und Konditionen für die Miete sind in den schriftlichen Angeboten und Auftragsbestätigungen festgelegt. - Mietdauer und Zahlung
3.1. Die Mietdauer ist in den Angeboten oder Auftragsbestätigungen angegeben.
3.2. Die Mietzahlungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zu leisten. In diesem Fall vor Abholung oder Lieferung zu entrichten. - Pflichten des Mieters
4.1. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte pfleglich zu behandeln und sicherzustellen, dass sie in gutem Zustand zurückgegeben werden.
4.2. Der Mieter ist für eventuelle Schäden oder Verluste an den gemieteten Geräten während der Mietdauer verantwortlich und hat über die entsprechenden Haftpflichtversicherungen zu verfügen. - Lieferung und Abholung
5.1. Die Lieferung und Abholung der gemieteten Geräte erfolgt gemäß den vereinbarten Konditionen und Zeitplänen. - Stornierung
6.1. Stornierungen von Mietverträgen müssen schriftlich erfolgen. Die Stornierungsgebühren betragen wiefolgt:
bis mehr als 14 Tagen vor dem Event 40% der Auftragssumme
bei weniger als 14 Tagen vor dem Event 60% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme - Gewährleistung und Haftung
7.1. Der Vermieter gewährleistet, dass die gemieteten Geräte zum Zeitpunkt der Übergabe in einwandfreiem Zustand sind.
8.2. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die während der Nutzung der gemieteten Geräte durch den Mieter oder Dritte entstehen. - Haftung
8.1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden oder andere Verluste, die während der Nutzung der gemieteten Geräte auftreten können.
8.2. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Verwendung der gemieteten Geräte verantwortlich und haftet für alle Schäden oder Verluste, die während der Mietdauer entstehen.
8.3 Der Mieter haftet auch für Schäden oder Verluste, die durch Dritte entstehen, sofern diese während der Mietdauer Zugriff auf die gemieteten Geräte hatten. - Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1. Es gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.